Anlass und Methode
Aus mehreren Gründen kann die Erstellung eines Kurzgutachten in Frage kommen. Sie benötigen …
… ein Gutachten über den Wert Ihrer Arztpraxis aufgrund eines Verkaufs innerhalb des nächsten 12 Monate
… ein Gutachten über den Wert Ihres Praxisanteils aufgrund einer Praxisauflösung
… ein Gutachten, da Sie und ein potenzieller Käufer eine Wertbandbreite für weitere Vertragsverhandlungen benötigen
… eine kurzfristige Aussage über den Ertrags- und Substanzwert Ihrer Praxis aufgrund von schwerer Krankheit und Tod des bisherigen Praxisinhabers
Erforderliche Unterlagen
Für die Bewertung sind mindestens folgende Unterlagen erforderlich:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des laufenden Geschäftsjahres
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Anlagenverzeichnis Medizintechnik und Praxisausstattung (als Anlage im Jahresabschluss enthalten)
- Scheinzahlentwicklung / -volumen
- Grund und Boden (sofern vorhanden)
Ablauf und Honorar
Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Verschwiegenheitserklärung, welche über den Zeitraum der Beauftragung hinaus ihre Gültigkeit behält. Nach Erhalt o.g. Unterlagen erfolgt die Erstellung Ihres Wertgutachtens. In der Regel nimmt dies höchstens zwei Wochen in Anspruch. Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Sie erhalten das Gutachten (rd. 15 Seiten) in drei gebundenen Druckexemplaren. Mit Übergabe des Sachverständigengutachtens wird das Gutachten zur Zahlung fällig.
Das Honorar für ein Sachverständigengutachten beläuft sich auf 790,00 Euro zzgl. MwSt.

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