Was kostet ein Praxiswertgutachten

Was kostet ein Praxiswertgutachten?

Das Honorar für ein Praxiswertgutachten von Dostal & Partner bemisst sich nach einem Promille- bzw. Prozentsatz, ausgehend vom durchschnittlichen Jahresumsatz (letzter Jahresabschluss relevant) der zu bewertenden Praxis. Mit Stand Januar 2023 gelten derzeit für die durch unser Sachverständigenbüro verfassten Gutachten folgende Gebührentabelle:

Mit dem Pauschalhonorar für ein Praxiswertgutachten sind sämtliche Nebenkosten (z.B. Anfahrt zum Ortstermin, Porto, Telefon, Büroauslagen etc.) abgegolten, so dass Sie von vornherein absolute Transparenz über die Kosten haben.

Als Hinweis sei gegeben, dass Sie stets einen Honorarvergleich anstellen sollten. Aufgrund unserer Unternehmensgröße geben wir an unsere Kunden entsprechende organisatorische Einsparungen weiter. Sie profitieren daher von unserer jahrzehntelanger Markterfahrung und hunderten Gutachten sowie unseren attraktiven Honoraren. 

Konditionen

Unser Honorar wird grundsätzlich erst nach erfolgter Übergabe des erstellten Praxiswertgutachtens an Sie zur Zahlung fällig. Sie müssen im Vorfeld – im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern – keine Abschlagzahlungen an uns leisten.

Zusatzleistungen

In den Honoraren unseres Hauses sind alle Nebenkosten enthalten. Sie zahlen weder für Reisekosten, Porto und Telefon sowie anderweitige Büroauslagen. Sie erhalten im Anschluss an unsere Tätigkeit Ihr Gutachten in dreifacher gebundener Ausfertigung sowie per PDF zugesandt. Mit Übergabe des Gutachtens wird das Honorar binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Da es sich bei Dostal & Partner um ein Full-Service-Unternehmen handelt, beraten wird Sie bei Bedarf im Anschluss an unsere Gutachtertätigkeit gerne weiter, so z.B. bei Praxisübernahmen, der Kommunikation mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Bereitstellung von Praxiskaufverträgen etc. 

Leistungen und Vorteile 

  • unabhängige und fundierte Wertbestimmung.
  • Berücksichtigung aller praxisindividuellen Besonderheiten, die mit Faustformeln oder verallgemeinernden Methoden nicht erfasst werden können.
  • Berücksichtigung neuester gesetzlicher Bestimmungen.
  • Über 30 Jahre Erfahrungen im ambulanten und stationären Gesundheitsmarkt einschl. gutachterlicher Tätigkeit.
  • Bei Bedarf Hilfestellung und Beratung bei anschließender Praxisabgabe oder -erweiterung, Bereitstellung von Kaufverträgen und Checklisten etc.

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